Zusammenleben im Konvikt
Konviktordnung
Das Konvikt der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen bietet weitaus mehr als nur ein Bett. Im Konvikt wohnen bedeutet, in einer grossen Gemeinschaft zu leben, gemeinsam zu lernen, zu kochen, zu streiten, zu lachen...
Das Konvikt ist ein betreuter Wohnraum. Die Konviktleitung legt grossen Wert auf eigenverantwortliches Handeln. Innerhalb der Regeln organisieren die Wohnteile ihr Zusammenleben so weit wie möglich selbst.
Das Konvikt ist von Sonntag, 18.00 Uhr bis Freitag, 19.00 Uhr geöffnet. Über das Wochenende und in den Ferien bleibt das Konvikt geschlossen.
1. Verpflegung
- Frühstück in der Mensa: 07.15 - 08.00 Uhr
- Nachtessen in der Mensa: 17.45 - 18.30 Uhr
Das Mittagessen organisieren die Konviktlerinnen und Konviktler selbstständig - Die Mensa bietet hierfür ein abwechslungsreiches, qualitativ hochwertiges Angebot. In allen Wohnteilen steht eine gut eingerichtete Küche zur Verfügung.
In der Mensa steht täglich ein Znüni und ein Zvieri für die Bewohnerinnen und Bewohner des Konvikts bereit.
Zeiten: 09.25 - 09.45 Uhr bzw. 15.15 - 15.25 Uhr.
Es ist möglich, Gäste zum Nachtessen einzuladen. Diese müssen der Konviktleitung einen halben Tag im Voraus gemeldet werden.
Für 1. Klässlerinnen und 1. Klässler
Frühstück und Nachtessen sind für alle 1. Klässlerinnen und 1. Klässler während des ganzen Schuljahres obligatorisch. Begründete Abmeldungen nimmt die Konviktleitung bis am Vortag entgegen.
Für 2. - 4. Klässlerinnen und 2. - 4. Klässler
Schülerinnen und Schüler der 2., 3. und 4. Klassen können sich jeweils vor Semesterbeginn für Frühstück und/oder Abendessen (3. & 4. KlässlerInnen: Auch für einzelne Tage möglich) anmelden. Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Die Rechnung erfolgt halbjährlich.
2. Nachtruhe / Rücksichtnahme
Ab 22.30 Uhr herrscht in allen Häusern Nachtruhe. Wer Musik hört / Serien schaut / Spielkonsolen nutzt, stellt sein Gerät auf Zimmerlautstärke und schliesst Türen und Fenster. Musikinstrumente werden in den speziellen Übungszimmern gespielt. Erlaubt ist, was nicht stört.
3. Besuche
Mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Zimmerpartnerinnen bzw. -partner sind Besuche von Externen von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt. In Ausnahmefällen ist es (gleichgeschlechtlichen) Gästen erlaubt, über Nacht im Konvikt zu bleiben. Diese müssen im Voraus der Konviktleitung gemeldet und vom Gastgeber in die Gästeliste im Wohnteil eingetragen werden.
In den WG‘s (4.KlässlerInnen) ist es Gästen aller Geschlechter erlaubt, zu übernachten. (Info an die Konviktleitung). Die BewohnerInnen der WG‘s kommunizieren und regeln die Besuche untereinander.
4. Ausgangsregelung
1. Klasse: | bis zu den Herbstferien kein Ausgang; danach 1x wöchentlich bis 24.00 Uhr (muss bis 22.30 Uhr der Konviktleitung gemeldet werden) sonst bis 22.30 Uhr |
2. Klasse: | 2x wöchentlich bis 24.00 Uhr (muss bis 22.30 Uhr der Konviktleitung gemeldet werden) sonst bis 22.30 Uhr |
ab 3. Klasse: | Keine Ausgangsvorschriften, eigenverantwortlicher Umgang mit dem Ausgang |
Verlängerter Ausgang muss von der Konviktleitung bewilligt werden. Von allen heimkehrenden Bewohnerinnen und Bewohnern des Konvikts wird erwartet, dass sie sich auf dem Campus und in den Häusern des Konvikts ruhig und rücksichtsvoll verhalten.
5. Haustiere
Das Konvikt ist für das Halten von Haustieren nicht geeignet. Wer dennoch ein Haustier halten möchte, muss sich vorgängig bei der Konviktleitung melden und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.
6. Übernachtung zu Hause
Wenn die Bewohnerinnen und Bewohner ausnahmsweise nicht im Konvikt übernachten, melden sie dies der Konviktleitung. Bei auswärtigen Übernachtungen, die nicht das Elternhaus betreffen, sind die Konviktleitung sowie die Eltern zu informieren. Wenn sie an einzelnen Tagen regelmässig nicht im Konvikt übernachten (z.B. erst am Montagmorgen eintreffen), melden sie das ebenfalls.
7. Zimmer
Die Zimmer werden durch die Konviktleitung aufgrund eines Umfragebogens zugeteilt. Die Zimmer sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern selber wohnlich zu gestalten und sauber und in Ordnung zu halten. Dazu gehört tägliches Lüften, tägliches Betten machen, wöchentliches Staubsaugen, Reinigen des Lavabos und des Spiegels und das Abstauben. Mängel sind dem Hausdienst zu melden. Dieser sorgt für die regelmässige Reinigung der Nasszellen, der allgemeinen Räume und die Grossreinigung in den Ferien. Allen Bewohnerinnen und Bewohnern stehen ein Bett, eine Matratze, ein Schreibtisch, ein Stuhl und ein Schrank zur Verfügung.
8. OC - Ordnungschefin / Ordnungschef
Jeder Wohnteil wählt seine eigene OC / seinen eigenen OC. Sie sind erste Ansprechspersonen für die Konviktlerinnen und Konviktler und Verbindungsglieder zur Konviktleitung, können Fragen rund ums Konvikt beantworten und Unsicherheiten klären. Die Zuteilung und Kontrolle der Wohnteil-Ämtli sind ebenfalls Aufgabe der Ordnungschefin bzw. des Ordnungschefs. Weitere Aufgaben und Kompetenzen der OC werden mit der Konviktleitung vereinbart.
9. Ämter
Jeder Wohnteil unterhält einen auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmten Ämtliplan. Alle Konviktlerinnen und Konviktler können zur Mithilfe in ihrem Wohnteil verpflichtet werden.
10. Krankheit oder Unfall
Erkrankt oder verunfallt eine Konviktlerin oder ein Konviktler, muss dies unverzüglich der Konviktleitung mitgeteilt werden. Im Konvikt wird erste Hilfe angeboten. Um eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten und unentschuldigte Absenzen zu vermeiden, müssen die Konviktlerinnen und Konviktler sich auch bei harmlosen Erkrankungen bei der Konviktleitung melden.
11. Nikotin, Alkohol, Drogen
Im Konvikt gilt absolutes Rauchverbot. Das Aufbewahren und der Genuss von alkoholischen Getränken ist im Konvikt untersagt. Konsum, Besitz und Handel mit illegalen Drogen ist strikt verboten.
12. Massnahmen bei Verstössen
Leichte Verstösse gegen die Konviktordnung werden intern gelöst. Bei grösseren Problemen können die Eltern benachrichtigt und zur Problemlösung beigezogen werden. Das gravierende oder wiederholte Missachten der Konviktordnung wird disziplinarisch geahndet (mündlicher Verweis; schriftlicher Verweis; Ultimatum; Ausschluss). Bei einem besonders schweren Verstoss ist auch ein fristloser Ausschluss möglich.
Ab dem schriftlichen Verweis werden die Eltern von unter 18-jährigen Konviktlerinnen und Konviktlern und die Schulleitung automatisch informiert. Bei über 18-jährigen Konviktlerinnen und Konviktlern wird Ihr Einverständnis zur Information der Eltern eingeholt. Das Kostgeld bleibt bei einem Ausschluss für das laufende Semester geschuldet.
13. Versicherung / Schäden
Versicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten (Privathaftpflicht). Mutwillige Schäden an Inventar oder Mobiliar gehen zu Lasten des Verursachers.
14. Austritt
Ein Austritt aus dem Konvikt ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist nur auf das Ende eines Semesters möglich. Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht an die Konviktleitung erfolgen.
Kreuzlingen, 2021/22